Unser Service - Mahnbescheidsantrag
Als besonderen Service bieten wir Ihnen auf dieser Seite die schnelle und einfache Möglichkeit, gegen Ihren Schuldner einen Vollstreckungstitel nach Beantragung eines Mahnbescheids in Form eines Vollstreckungsbescheides zu erwirken.
Das Mahnverfahren ist ein einfacher und billiger Weg, um dem Gläubiger gegen den Schuldner zu seinem Recht zu verhelfen. Ein oft langwieriges und teures Verfahren vor Gericht soll damit vermieden werden. Es ist in erster Linie auf den "faulen Zahler" zugeschnitten, der voraussichtlich gegen den Anspruch keine Einwände vorbringen wird. Wenn der Widerspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid sehr wahrscheinlich ist, wäre aus Zeitgründen eher zur Klage zu raten.
Im Mahnverfahren wird vom Gericht aber nicht geprüft, ob dem Gläubiger der geltend gemachte Anspruch tatsächlich zusteht. Auch wird der Schuldner vor Erlass des Mahnbescheides nicht gehört.
Daher gilt: Wer einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhält, muss selbst prüfen, ob er dem Gläubiger die darin genannte Geldsumme tatsächlich schuldet.
Für Sie als Gläubiger bedeutet das: Bevor Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten Sie prüfen, ob das Mahnverfahren für Ihren vorliegenden Fall geeignet ist und Ihre Forderung (noch) besteht. Voraussetzung des Mahnverfahrens ist vor allem, dass sich ihr Schuldner in Verzug mit der Zahlung befindet. Verzug liegt in der Regel vor, wenn auf eine fällige Schuld trotz kalendarischer Fristsetzung, Mahnung oder nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsstellung keine Zahlung geleistet wurde oder der Schuldner die Zahlung ernsthaft verweigert hat. Die Fälligkeit Ihrer Forderung darf nicht von einer zuvor zu erbringenden Gegenleistung abhängig sein, andernfalls muss die Gegenleistung schon erbracht worden sein. Außerdem muss Ihnen der Aufenthalt Ihres Schuldners (zustellfähige Adresse) bekannt sein. Schließlich müssen Sie prozessfähig, d. h. grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein.
Wenn Sie das oben genannte geprüft haben und uns nachfolgend Ihre Daten, die Daten des Schuldners und des Zahlungsanspruchs übermitteln sowie Vollmacht erteilen, dann werden wir gern für Sie den Erlass eines Mahnbescheids und mangels Widerspruch des Schuldners einen vollstreckbaren Titel in Form des Vollstreckungsbescheides erwirken. Dabei werden wir gegenüber einem Verbraucher zudem 5 (gegenüber einem Unternehmer 8) Prozentpunkte über Basiszins als Verzugsschaden für Sie geltend machen, derzeit also 5,12 % bzw. 8,12 %.
Sollten Ihnen die Daten des Schuldner nicht bekannt sein, werden wir auch eine Einwohnermelde- oder Gewerberegisteranfrage für Sie stellen.
Für den Mahnantrag entstehen Gerichts- und Anwaltskosten. Die Gerichtskosten beziffern sich wie folgt:
bis EUR 900,00 fallen EUR 23,00
bis EUR 1.200,00 fallen EUR 27,50
bis EUR 1.500,00 fallen EUR 32,50
bis EUR 2.000,00 fallen EUR 36,50 ...
bis EUR 5.000,00 fallen EUR 60,50 ...
bis EUR 10.000,00 fallen EUR 98,00 ...
bis EUR 22.000,00 fallen EUR 144,00 ...
bis EUR 50.000,00 fallen EUR 228,00 Gerichtskosten an.
An Anwaltskosten fallen eine 1,0 Mahngebühr nach Nr. 3305 VV RVG und hierauf bezogen 20 % pauschale Kosten Telekommunikation nach Nr. 7002 VV RVG von höchstens EUR 20,00 sowie die gesetzliche USt. an, welche vom unterliegenden Schuldner übernommen und erstattet werden müssen (hier finden Sie die RVG Kostentabelle).
Sobald Sie uns die erforderlichen Mahnbescheidsdaten in das hier hinterlegte Formular eingetragen und nebst unterschriebener Vollmacht (ebenfalls in der Rubrik "Downloads" hinterlegt) per Fax (089/ 89355481) oder mail (mahnbescheid[at]kanzlei-wolf.de) gesendet haben, werden wir Ihre Forderung gerichtlich geltend machen.